Häufige Fragestellungen
Beschützende Pflegestationen
Manche Menschen mit Demenz haben einen starken Weglaufdrang. Aufgrund der Demenz können dabei verschiedene Gefährdungssituationen entstehen, z.B. im Straßenverkehr oder wegen Orientierungslosigkeit. Zum Schutz sind in einigen Pflegeheimen spezielle Wohnbereiche eingerichtet worden, deren Türen mit Sicherungsmechanismen ausgestattet sind, damit kein Bewohner sich versehentlich entfernen und dadurch möglicherweise in Gefahr bringen kann. Im Kreis Mainz-Bingen steht im Pflegeheim „Im Sohl“ in Ingelheim eine solche Pflegestation zur Verfügung. Eine Belegung ist nur mit richterlichem Beschluß nach ärztlichem Sachverständigengutachten möglich, da es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt.
Fahrtauglichkeit bei Demenz
In den offiziellen „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach, 2014) werden verschiedene Krankheitsgruppen und deren Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit aufgeführt. Der Punkt 3.12.3 nennt Altersdemenz und Persönlichkeitsveränderungen durch krankhafte Alterungsprozesse. Fahruntauglichkeit besteht, wenn ausgeprägte Leistungsmängel oder schwere Persönlichkeitsveränderungen nachgewiesen sind. Wenn die Leistungsdefizite nur leicht sind, können ältere Autofahrer das oft durch Erfahrung und Routine ausgleichen. Deshalb wird für Zweifelsfälle eine praktische Fahrprobe empfohlen.
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen
Finanzierung ambulanter und stationärer Hilfen
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der ambulanten, teilstationären oder stationären Hilfen. Zum größten Teil gibt es die verschiedenen Leistungen der Pflegekassen nach SGB XI. Zusätzlich sind weitere, einkommensabhängige Hilfen aus dem SGB XII möglich. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte – bei Privatversicherten die Mitarbeiter der privaten Pflegeberatung Compass beraten Sie gerne dazu.
Bei Fragen zu Hilfe zur Pflege und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für soziale Leistungen.
Bei Fragen zu Unterhaltsansprüchen und –verpflichtungen beim Bezug von Sozialleistungen fragen Sie bitte ebenfalls das für Sie zuständige Amt für soziale Leistungen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)
Manchmal ist es zum Schutz eines demenzkranken Menschen im Pflegeheim oder auch bei Pflege im eigenen Zuhause nötig, Sicherungsmaßnahmen einzusetzen, um z.B. eine Gefährung durch Stürze bei unkontrolliertem Bewegungsdrang zu vermeiden.
Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Bettgitter, abgeschlossene Türen, Bauchgurte im Bett oder im Rollstuhl, Sitzhosen oder auch sedierende Medikamente. Der Einsatz dieser freiheitsentziehenden Schutzmaßnahmen im Pflegeheim ist nur nach sorgfältiger Prüfung mit richterlichem Beschluß nach ärztlichem Sachverständigengutachten möglich. Dabei werden auch Alternativen wie Sensormatratzen, Pflegenester, Walker-Gehwagen oder elektronische Türalarme in die Prüfung einbezogen.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Menschen mit einer demenziellen Erkrankung sind in einem fortgeschrittenen Stadium der Demenz häufig nicht mehr in der Lage ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Um sicher zu stellen, dass Entscheidungen auch in dieser Situation entsprechend der eigenen Wünsche und Vorstellungen umgesetzt werden ist es wichtig, im Vorfeld darüber Vereinbarungen zu treffen und / oder eine Person des persönlichen Vertrauens zu benennen und zu bevollmächtigen, die dann im Notfall die notwendigen Entscheidungen treffen darf. Das geschieht über eine Vorsorgevollmacht.
Ist eine medizinische Behandlung erforderlich kann in einer Patientenverfügung vorab die Haltung zu medizinischen Maßnahmen formuliert werden. Diese bietet den behandelnden Ärzten oder den Bevollmächtigten Orientierung.
Beratungen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde oder den Betreuungsvereinen:
Mainzer Betreuungsvereine
Neben der Beratung zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die Betreuungsvereine auch Ansprechpartner für Menschen, die die Betreuung für ihren Angehörigen übernehmen wollen oder insgesamt ehrenamtlich als gesetzliche/r Betreuer/in aktiv sein möchten.
Caritas-Betreuungsverein Mainz e. V.
Emrichruhstr. 33
55118 Mainz
Telefon: +49 6131 618456
Telefax: +49 6131 618458
www.caritas-betreuungsverein-mainz.de
Betreuungsverein Eigenleben e. V. des Commit-Club Mainz e. V.
Wallaustraße 75
55118 Mainz
Telefon: +49 6131 961592
Telefax: +49 6131 961516
www.betreuungsverein-eigenleben.de
Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen für das Stadtgebiet Mainz e. V.
Kurt-Schumacher-Straße 41B
55124 Mainz
Telefon: +49 6131 337007
Telefax: +49 6131 337009
www.btv-lebenshilfe.de
Paritätischer Betreuungsverein Rheinland-Pfalz e. V. Mainz
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Telefon: +49 6131 9502503
Telefax: +49 6131 9502505
www.paritaetischer-btv.de
Sozialtherapeutische Beratungsstelle - Betreuungsverein e. V.
Kaiserstraße 67
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 88472117 und 88472116
Telefax: +49 6131 616676
www.sbb-mainz.de
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde der Stadt Mainz ist zuständig für die Koordination von rechtlichen Vertretungen für hilfebedürftige Erwachsene, die Beratung und Information von Betreuerinnen und Betreuern, die Beratung und Information von hilfebedürftigen Erwachsenen bzw. deren Angehörigen und Führung von Betreuungen.
Betreuungsbehörde Mainz
Stadthaus (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefax: +49 6131 122954
Ansprechpartner
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Telefon |
Buchstaben: A, G, H, J, Q, Vn - Vz, X(in Vertretung: Dornh – Dz, J, Va – Vm) |
0 61 31 / 12 37 71
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Buchstaben: E, F, I, L, O, P, T (in Vertretung: Kolc – Kunz)
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0 61 31 / 12 26 07 |
Buchstaben: C, R, Z (in Vertretung: Ka – Keb)
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0 61 31 / 12 35 60 |
Buchstaben: S (in Vertretung: Kit – Kolb)
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0 61 31 / 12 25 39 |
Buchstaben: M, N, W (in Vertretung: Da – Dorng, Kuo – Kz)
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0 61 31 / 12 29 60 |
Buchstaben: B, U, Y (in Vertretung: Kec – Kis)
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0 61 31 / 12 27 13 |
Weitere Informationen
Auf der Website des Bundesministeriums finden Sie weitere Informationen zu den Themen
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.